AMAL IMMOBILIEN – Immobilienverkauf und Immobilienvermietung
Stand: 20. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen AMAL IMMOBILIEN und ihren Auftraggebern und Kunden, soweit sie wirksam in den jeweiligen Maklervertrag einbezogen wurden.
(2) AMAL IMMOBILIEN erbringt Dienstleistungen im Bereich der Immobilienvermittlung, insbesondere beim Verkauf, Kauf und bei der Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
(3) Die Tätigkeit umfasst insbesondere den Nachweis von Vertragsabschlussgelegenheiten sowie die Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen.
(4) Individuelle schriftliche oder mündliche Vereinbarungen zwischen AMAL IMMOBILIEN und dem jeweiligen Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(5) Diese AGB begründen für sich allein keinen provisionspflichtigen Maklervertrag. Voraussetzung für eine Provisionspflicht ist ein wirksamer Maklervertrag mit einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung sowie das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 2 Maklerleistungen und Vertragsabschluss
(1) AMAL IMMOBILIEN unterstützt ihre Kunden beim Verkauf, Kauf sowie bei der Vermietung von Immobilien.
(2) Die Maklerleistung kann insbesondere die Beschaffung und Weitergabe von Objektinformationen, die Erstellung und Bereitstellung von Exposés, die Durchführung von Besichtigungen, den Nachweis von Interessenten sowie die Vermittlung zwischen den Vertragsparteien umfassen.
(3) Art, Umfang und Vergütung der geschuldeten Maklerleistungen richten sich nach dem jeweils geschlossenen Maklervertrag.
(4) Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht grundsätzlich nur dann, wenn infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit von AMAL IMMOBILIEN ein rechtswirksamer Hauptvertrag zustande kommt und die weiteren gesetzlichen sowie vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(5) Für Maklerverträge über den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern sowie für Wohnungsvermittlungsverträge gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Textformerfordernisse.
§ 3 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
(1) Sämtliche durch AMAL IMMOBILIEN zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere Exposés, Objektnachweise, Eigentümerangaben, Kontaktdaten und sonstige objektbezogene Unterlagen, sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
(2) Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ohne vorherige Zustimmung von AMAL IMMOBILIEN ist nicht gestattet, soweit nicht eine gesetzliche Berechtigung zur Weitergabe besteht.
(3) Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an Familienangehörige, Geschäftspartner, Investoren oder sonstige Interessenten, sofern keine entsprechende Zustimmung vorliegt.
(4) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen dieses Weitergabeverbot und entsteht AMAL IMMOBILIEN dadurch nachweislich ein Schaden, kann AMAL IMMOBILIEN Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
(5) Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die Pflichtverletzung für den entstandenen Schaden ursächlich war. Ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe einer vollständigen Maklerprovision entsteht durch die bloße Weitergabe nicht.
(6) Gesetzliche oder wirksam vertraglich vereinbarte Provisionsansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Doppeltätigkeit des Maklers
(1) AMAL IMMOBILIEN ist berechtigt, sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine entgegenstehenden vertraglichen Verpflichtungen bestehen.
(2) Eine solche Doppeltätigkeit erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Verpflichtung zur Wahrung der berechtigten Interessen der jeweiligen Vertragspartner.
(3) Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher gelten insbesondere die Regelungen der §§ 656b bis 656d BGB.
(4) Wird AMAL IMMOBILIEN für beide Parteien eines solchen Kaufvertrags provisionspflichtig tätig, erfolgt die Vereinbarung der Maklervergütung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere dürfen bei beiderseitiger Provisionsvereinbarung nur Provisionen in gleicher Höhe vereinbart werden.
(5) Bei der Vermietung von Wohnraum gelten die besonderen gesetzlichen Regelungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes, insbesondere das Bestellerprinzip.
§ 5 Objektangaben und Informationspflichten
(1) Die durch AMAL IMMOBILIEN bereitgestellten Objektinformationen beruhen regelmäßig auf Angaben der jeweiligen Eigentümer, Verkäufer, Vermieter oder sonstiger auskunftsberechtigter Dritter.
(2) Dies betrifft insbesondere Angaben über Wohn- und Nutzflächen, Grundstücksgrößen, Baujahre, Ausstattungsmerkmale, Energiekennwerte, Mieteinnahmen, Modernisierungen sowie sonstige tatsächliche oder rechtliche Eigenschaften der Immobilie.
(3) AMAL IMMOBILIEN prüft solche Angaben nicht in jedem Fall eigenständig auf ihre vollständige Richtigkeit und Vollständigkeit, sofern eine entsprechende Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich geboten ist.
(4) Interessenten wird empfohlen, für ihre Kauf- oder Mietentscheidung wesentliche Angaben und Unterlagen eigenständig oder durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen.
(5) Erkennt AMAL IMMOBILIEN erhebliche Unrichtigkeiten oder Widersprüche in Objektinformationen oder bestehen konkrete Anhaltspunkte hierfür, werden die bestehenden gesetzlichen Prüfungs-, Hinweis- und Aufklärungspflichten beachtet.
(6) Die gesetzlichen Haftungsansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 6 Vorkenntnis
(1) Ist einem Kunden eine durch AMAL IMMOBILIEN nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, wird er gebeten, dies AMAL IMMOBILIEN möglichst zeitnah mitzuteilen.
(2) Die Mitteilung sollte nach Möglichkeit in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail.
(3) Eine bereits bestehende Vorkenntnis kann bei der Beurteilung des Zustandekommens eines Provisionsanspruchs berücksichtigt werden.
(4) Die gesetzlichen Voraussetzungen eines Maklerprovisionsanspruchs, insbesondere die erforderliche Ursächlichkeit der Maklerleistung für den Hauptvertragsabschluss, bleiben unberührt.
§ 7 Maklerprovision beim Immobilienverkauf
(1) Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach der im jeweiligen Maklervertrag ausdrücklich vereinbarten Vergütung.
(2) Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser werden die gesetzlichen Vorschriften der §§ 656a bis 656d BGB berücksichtigt.
(3) Soweit AMAL IMMOBILIEN mit dem Verkäufer und dem Käufer eines entsprechenden Objekts jeweils einen provisionspflichtigen Maklervertrag abschließt und der Käufer Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Anforderungen an die gleichmäßige Provisionsvereinbarung.
(4) Wird die Maklerprovision zunächst ausschließlich mit einer Vertragspartei vereinbart und soll die andere Partei an den Maklerkosten beteiligt werden, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen des § 656d BGB.
(5) Bei anderen Immobilienarten, insbesondere Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstücken, richtet sich die Verteilung der Maklerprovision nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den wirksam getroffenen individuellen Vereinbarungen.
(6) Die vereinbarte Maklerprovision versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit gegenüber Verbrauchern ein Gesamtpreis vereinbart wird. Die konkrete Provisionshöhe einschließlich Umsatzsteuer wird im jeweiligen Maklervertrag ausgewiesen.
(7) Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 652 BGB, erfüllt sind.
§ 8 Maklerprovision bei der Vermietung
(1) Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG).
(2) Insbesondere wird das sogenannte Bestellerprinzip beachtet.
(3) Beauftragt ein Vermieter AMAL IMMOBILIEN mit der Vermietung seines Wohnraums, richtet sich die vom Vermieter geschuldete Vergütung nach der hierfür individuell getroffenen Vereinbarung.
(4) Von Wohnungssuchenden wird eine Maklerprovision nur verlangt, wenn die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a WoVermRG erfüllt sind.
(5) Soweit eine Provision gegenüber einem Wohnungssuchenden gesetzlich zulässig ist, darf diese die gesetzliche Höchstgrenze von zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht überschreiten. Gesondert abzurechnende Nebenkosten bleiben bei der Berechnung der maßgeblichen Monatsmiete außer Betracht.
(6) Eine Provision für die Vermittlung von Wohnraum wird nur bei Zustandekommen eines entsprechenden Mietvertrags und unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen geschuldet.
(7) Bei der Vermittlung von Gewerbemietverträgen richtet sich die Provisionsvereinbarung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den individuell getroffenen Vereinbarungen.
§ 9 Fälligkeit der Maklerprovision und Aufwendungsersatz
(1) Die vereinbarte Maklerprovision wird grundsätzlich mit dem rechtswirksamen Zustandekommen des durch AMAL IMMOBILIEN nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrags fällig, sofern sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen vorliegen und keine abweichende wirksame Vereinbarung besteht.
(2) Bei Immobilienkaufverträgen ist dies regelmäßig der Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags. Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei aufschiebend bedingten Verträgen und der Übernahme von Maklerkosten gemäß § 656d BGB, bleiben unberührt.
(3) Bei Mietverträgen tritt die Fälligkeit grundsätzlich mit dem wirksamen Abschluss des vermittelten Mietvertrags ein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(4) Die Maklerprovision wird durch eine entsprechende Rechnung abgerechnet.
(5) Ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen besteht nur, soweit dieser wirksam und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich vereinbart wurde. Bei der Wohnraumvermittlung gelten insbesondere die Beschränkungen des WoVermRG.
§ 10 Pflichten der Auftraggeber
(1) Auftraggeber werden gebeten, AMAL IMMOBILIEN alle für die Durchführung des jeweiligen Maklerauftrags wesentlichen Informationen und Unterlagen vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
(2) Hierzu zählen insbesondere objektbezogene Unterlagen, Angaben über die Eigentums- oder Verfügungsberechtigung sowie Informationen zu bekannten rechtlichen oder tatsächlichen Umständen, die für die Vermarktung oder Vermittlung der Immobilie erheblich sind.
(3) Der Auftraggeber hat Änderungen wesentlicher Umstände während der Vertragsdurchführung mitzuteilen, soweit dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
(4) Soweit der Auftraggeber die Vermarktung einer Immobilie beauftragt, sichert er zu, hierzu berechtigt zu sein oder über die erforderliche Zustimmung der berechtigten Personen zu verfügen.
(5) Weitergehende Mitwirkungspflichten können im jeweiligen Maklervertrag vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 11 Geldwäscheprävention
(1) AMAL IMMOBILIEN ist als Immobilienmaklerin im gesetzlich vorgesehenen Umfang zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet.
(2) Bei der Vermittlung von Immobilienkaufverträgen sind insbesondere die gesetzlichen Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten zu beachten.
(3) Bei der Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen gelten entsprechende geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten insbesondere bei einer monatlichen Nettokaltmiete oder Nettokaltpacht von mindestens 10.000 Euro.
(4) Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen kann AMAL IMMOBILIEN verpflichtet sein, die Identität von Vertragsparteien, gegebenenfalls vertretungsberechtigten Personen sowie wirtschaftlich Berechtigten festzustellen und zu überprüfen.
(5) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, im gesetzlich vorgesehenen Umfang an der Identifizierung mitzuwirken und die hierfür erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(6) Die Verarbeitung und Aufbewahrung der dabei erhobenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Haftung
(1) AMAL IMMOBILIEN haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AMAL IMMOBILIEN auf Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AMAL IMMOBILIEN.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Maklerverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
(2) Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen über den Fristbeginn und die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung.
(3) Der Verbraucher erhält in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine gesonderte Widerrufsbelehrung und die erforderlichen weiteren Informationen.
(4) Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass AMAL IMMOBILIEN bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen zum möglichen Wertersatz im Widerrufsfall.
(5) Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB erlöschen.
(6) Die gesetzlichen Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 14 Datenschutz
(1) AMAL IMMOBILIEN verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht, insbesondere zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Erfüllung von Maklerverträgen oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
(3) Weitere Informationen über Art, Umfang, Zwecke, Rechtsgrundlagen und Speicherdauer der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von AMAL IMMOBILIEN.
§ 15 Verjährung
(1) Für sämtliche Ansprüche aus dem Maklervertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
(2) Eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen zum Nachteil des Kunden erfolgt durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen AMAL IMMOBILIEN und ihren Kunden gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz, entgegenstehen.
(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der für den Geschäftssitz von AMAL IMMOBILIEN zuständige Gerichtsstand vereinbart.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
AMAL IMMOBILIEN ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Ergänzungen und Änderungen individueller Maklerverträge richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Formvorschriften und den wirksam getroffenen Vereinbarungen.
AMAL IMMOBILIEN
Fliederweg 6
82031 Grünwald
Deutschland
Telefon: +49 (0) 1515 4672175
E-Mail: info@amal-immobilien.de
Stand: 20. Oktober 2026
